Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat am 14. August die öffentliche Plattform des Rechenzentrumsregisters freigeschaltet. Dort werden Zahlen, Daten und Fakten zu Rechenzentren in Deutschland geordnet dargestellt. Das Register geht auf das Energieeffizienzgesetz zurück.
Was die Plattform zeigt
Nach Angabe des BAFA besteht die Plattform aus drei Bereichen. Im Bereich Wissen werden Fachbegriffe und die Rechtsgrundlage erklärt. Der Bereich Statistik enthält eine interaktive Karte für ganz Deutschland. Unter Jahresberichte sind die Meldungen einzelner Anlagen abrufbar.
Wer melden muss
Betreiber von Rechenzentren mit einer nicht redundanten elektrischen Nennanschlussleistung ab 300 Kilowatt müssen ihre Jahresdaten nach Paragraf 13 Absatz 1 des Energieeffizienzgesetzes übermitteln und der Veröffentlichung zustimmen. Kleinere Anlagen und viele Unternehmensserverräume liegen darunter.
Warum das für Sie als Anwender relevant ist
KI-Dienste laufen in Rechenzentren, auch wenn Sie diese nie sehen. Bisher ließ sich über Energieverbrauch und Effizienz nur auf Basis von Herstellerangaben urteilen. Mit dem öffentlichen Register gibt es zum ersten Mal einen Ort, an dem sich Angaben von Betreibern in Deutschland nachlesen lassen. Dort finden Sie allerdings nur Anlagen, die dem Gesetz unterliegen. Anbieter mit Rechenzentren im Ausland tauchen nicht auf.
Wir haben die einzelnen Jahresberichte nicht ausgewertet. Entsprechend können wir keine Aussage zur Datenqualität oder Vollständigkeit treffen. Für eine Anbieterbewertung sind die Angaben ein zusätzlicher Baustein und kein Ersatz für Nachfragen beim Anbieter.
So können Sie die Daten nutzen
- Fragen Sie Ihren Cloud- oder Hosting-Anbieter, in welchen Rechenzentren Ihre Daten liegen, und suchen Sie die Anlagen im Register.
- Vergleichen Sie, soweit angegeben, Kennzahlen wie Effizienz und Anteil erneuerbarer Energie mit den Angaben des Anbieters.
- Nehmen Sie Energie in Ihren Anbieterfragebogen auf, neben Datenschutz und Verfügbarkeit.
- Wenn Sie über ein eigenes Rechenzentrum oder einen größeren Serverraum verfügen, prüfen Sie, ob die Meldepflicht für Sie gilt.
Zum Hintergrund: Das öffentliche Register ist ein Baustein in einer größeren Entwicklung. Energie wird für digitale Dienste zu einem Auswahlkriterium wie Datenschutz oder Verfügbarkeit. Für den Mittelstand bedeutet das vor allem, dass die Frage nach dem Strom nicht mehr exotisch wirkt, wenn man sie dem Anbieter stellt.
Mit dem neuen Register wächst der Druck auf Betreiber, ihre Zahlen offenzulegen. Für Kunden ist das ein Hebel, den sie bei der Anbieterwahl nutzen können.
Zum Thema Rechenzentren und Strom: Strombedarf und Kosten (Mai); PUE 1,2 für neue Anlagen (Juli); Die erste Auswertung (September).
Quellen