Artikel 4 der EU-Verordnung über künstliche Intelligenz verlangt von Anbietern und Betreibern von KI-Systemen, Maßnahmen für ausreichende KI-Kompetenz ihres Personals zu ergreifen. Die Pflicht gilt seit dem 02.02.2025. Betroffen sind auch Unternehmen, die KI nur einsetzen, etwa ein Textwerkzeug oder einen Chatbot.
Was die Vorschrift nicht tut: Sie schreibt weder ein Zertifikat noch eine bestimmte Stundenzahl vor. Maßgeblich sind unter anderem technische Vorkenntnisse, Erfahrung, Ausbildung, der Einsatzkontext und die Personen, auf die sich der Einsatz auswirkt.
Praktisch bewährt sich ein abgestuftes Vorgehen:
- Bestandsaufnahme: Wer nutzt welche KI-Werkzeuge, mit welchen Daten?
- Grundlagen für alle: Funktionsweise, Grenzen, Datenschutz, Nutzungsregeln.
- Vertiefung für Rollen mit höherem Einfluss, etwa Einkauf, Personal oder Kundenservice.
- Dokumentation: Wer wurde wann zu welchen Inhalten geschult?
Eine Auslegung im Einzelfall ist Sache von Fachjuristen. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Sinnvoll ist, früh anzufangen und Schulung als laufende Aufgabe zu verstehen, weil sich Werkzeuge und Einsatzfälle ändern.