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Makrotrends · 30. März 2026

AI-Act-Omnibus: Neue Fristen in Sicht

Rat und Parlament haben im März ihre Positionen zum Digital Omnibus beschlossen. Feste neue Fristen zeichnen sich ab, der Abschluss steht noch aus.
Instabiler Turm aus matten Formen in Weiß, Salbei und Gelb, der sich zu einem ausbalancierten Aufbau neu ordnet

Makrotrends 3 Min. Lesezeit Von Alexander Otto

GovernanceEU AI ActRisikomanagementStrategie

Die EU-Kommission hat am 19. November 2025 vorgeschlagen, Teile der KI-Verordnung zu vereinfachen und die Anwendung der Pflichten für Hochrisiko-KI zu verschieben (Digital Omnibus). Im März 2026 haben nun Rat und Parlament ihre Verhandlungspositionen festgelegt.

Der Stand im Überblick

Der Rat hat seine Position am 13. März unter zyprischer Präsidentschaft beschlossen. Das Parlament folgte: Der Ausschuss stimmte am 18. März mit 101 zu 9 Stimmen bei 8 Enthaltungen zu, das Plenum am 26. März mit 569 zu 45 Stimmen bei 23 Enthaltungen. Beide Seiten wollen feste Termine statt der offenen Fristen, die die Kommission vorgeschlagen hatte:

  • 2. Dezember 2027 für eigenständige Hochrisiko-KI-Systeme nach Anhang III, etwa in Personalwesen oder Kreditvergabe,
  • 2. August 2028 für Hochrisiko-KI, die in regulierte Produkte eingebettet ist (Anhang I).

Was sonst beschlossen wurde

Die Kommission wollte die KI-Kompetenzpflicht nach Artikel 4 in eine Förderaufgabe der Behörden umwandeln. Rat und Parlament lehnten das ab. Die Pflicht bleibt bestehen, nach Einschätzung von TÜV-Beratern in abgeschwächter, aber weiter verbindlicher Form. Wer Mitarbeitende mit KI arbeiten lässt, sollte also weiter Schulungen belegen können.

Neu sind Verbote: Beide Seiten wollen KI-Anwendungen untersagen, die nicht einvernehmliche intime Darstellungen oder Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs erzeugen. Das Parlament will zusätzlich ausdrücklich sogenannte Nudifier-Systeme verbieten. Der Rat sieht außerdem vor, dass die Kommission Leitlinien erarbeitet, die Unternehmen mit Hochrisiko-Systemen die Erfüllung der Anforderungen erleichtern sollen.

Was noch offen ist

Positionen sind keine Gesetze. Rat, Parlament und Kommission verhandeln jetzt im Trilog. Das Ziel der zyprischen Präsidentschaft ist eine Einigung im Frühjahr. Der Zeitdruck ist real: Ohne beschlossenen Omnibus würden die ursprünglichen Hochrisiko-Termine zum 2. August 2026 gelten. Ein Gesetz, das das verhindert, muss also rechtzeitig fertig sein.

Was Sie jetzt tun sollten

  • Behandeln Sie die neuen Fristen als wahrscheinlich, aber noch nicht als sicher. Planen Sie Aufwand für Hochrisiko-Anwendungen so, dass Sie bei einem Scheitern nicht vor einer Wand stehen.
  • Prüfen Sie, ob Sie überhaupt Hochrisiko-Systeme einsetzen. Für die meisten Mittelständler sind das HR-Auswahlverfahren, Bonitätsprüfungen oder Bildungsanwendungen. Die Mehrzahl der Alltagsanwendungen fällt nicht darunter.
  • Belegen Sie KI-Kompetenz weiter, unabhängig vom Verfahren.
  • Bereiten Sie die Transparenzpflichten für KI-generierte Inhalte vor, die nach aktuellem Stand ab August 2026 gelten.

Die Verschiebung ist eine Atempause für Hochrisiko-Systeme. Sie ersetzt keine Bestandsaufnahme Ihrer Anwendungen.

Quellen

Ihre Risikoklassen einordnen

Wir prüfen mit Ihnen, welche Ihrer KI-Anwendungen unter die Hochrisiko-Regeln fallen könnten und was das für Ihre Planung heißt.