AI Omnibus: Das Parlament hat zugestimmt, was jetzt feststeht
Das EU-Parlament hat am 16. Juni dem AI Omnibus zugestimmt. Es fehlt noch der Rat. Was feststeht und was Sie jetzt tun können.
Makrotrends · 30. März 2026

Die EU-Kommission hat am 19. November 2025 vorgeschlagen, Teile der KI-Verordnung zu vereinfachen und die Anwendung der Pflichten für Hochrisiko-KI zu verschieben (Digital Omnibus). Im März 2026 haben nun Rat und Parlament ihre Verhandlungspositionen festgelegt.
Der Rat hat seine Position am 13. März unter zyprischer Präsidentschaft beschlossen. Das Parlament folgte: Der Ausschuss stimmte am 18. März mit 101 zu 9 Stimmen bei 8 Enthaltungen zu, das Plenum am 26. März mit 569 zu 45 Stimmen bei 23 Enthaltungen. Beide Seiten wollen feste Termine statt der offenen Fristen, die die Kommission vorgeschlagen hatte:
Die Kommission wollte die KI-Kompetenzpflicht nach Artikel 4 in eine Förderaufgabe der Behörden umwandeln. Rat und Parlament lehnten das ab. Die Pflicht bleibt bestehen, nach Einschätzung von TÜV-Beratern in abgeschwächter, aber weiter verbindlicher Form. Wer Mitarbeitende mit KI arbeiten lässt, sollte also weiter Schulungen belegen können.
Neu sind Verbote: Beide Seiten wollen KI-Anwendungen untersagen, die nicht einvernehmliche intime Darstellungen oder Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs erzeugen. Das Parlament will zusätzlich ausdrücklich sogenannte Nudifier-Systeme verbieten. Der Rat sieht außerdem vor, dass die Kommission Leitlinien erarbeitet, die Unternehmen mit Hochrisiko-Systemen die Erfüllung der Anforderungen erleichtern sollen.
Positionen sind keine Gesetze. Rat, Parlament und Kommission verhandeln jetzt im Trilog. Das Ziel der zyprischen Präsidentschaft ist eine Einigung im Frühjahr. Der Zeitdruck ist real: Ohne beschlossenen Omnibus würden die ursprünglichen Hochrisiko-Termine zum 2. August 2026 gelten. Ein Gesetz, das das verhindert, muss also rechtzeitig fertig sein.
Die Verschiebung ist eine Atempause für Hochrisiko-Systeme. Sie ersetzt keine Bestandsaufnahme Ihrer Anwendungen.