Zum Inhalt springen
Strategie-Call buchen

Makrotrends · 29. April 2026

Omnibus: Trilog ohne Einigung

Der zweite Trilog zum Digital Omnibus endete am 28. April nach rund zwölf Stunden ohne Ergebnis. Eine Planungshilfe für den Fall, dass die Zeit knapp wird.
Labyrinth aus hellen matten Volumen mit einem klaren gelben Pfad zum Ausgang

Makrotrends 3 Min. Lesezeit Von Alexander Otto

GovernanceEU AI ActRisikomanagementStrategie

Der zweite politische Trilog zum Digital Omnibus on AI ist am 28. April 2026 nach etwa zwölf Stunden ohne Einigung zu Ende gegangen. Ein weiterer Termin ist für den 13. Mai angesetzt. Die zyprische Ratspräsidentschaft möchte das Verfahren bis zum Ende ihrer Amtszeit am 30. Juni abschließen.

Woran es hakt

Der Streit betrifft nicht die viel diskutierte Verschiebung der Hochrisiko-Pflichten. Dort liegen Rat und Parlament mit den Terminen 2. Dezember 2027 und 2. August 2028 nah beieinander. Strittig ist die Frage, wie KI-Systeme behandelt werden, die in Produkten stecken, für die schon Sicherheitsrecht der EU gilt (Anhang I der KI-Verordnung). Das Parlament will, unterstützt von Deutschland, einen Teil dieser Produkte stärker nach dem jeweiligen Fachrecht behandeln, um Doppelregulierung zu vermeiden. Der Rat will diese Struktur nicht neu verhandeln und nur technische Anpassungen besprechen.

Ein zweiter Streitpunkt sind Übergangsfristen für Systeme, die bereits am Markt sind. Kommission und Rat bevorzugen sechs Monate, also Einhaltung bis zum 2. Februar 2027. Das Parlament will drei Monate, bis zum 2. November 2026.

Warum die Zeit drängt

Wird der Omnibus nicht rechtzeitig beschlossen, gelten die ursprünglichen Hochrisiko-Termine ab dem 2. August 2026. Wer seine Planung auf die Verschiebung gestützt hat, steht dann ohne Puffer da. Eine Verschiebung ist derzeit wahrscheinlich, aber kein Beschluss.

Drei Szenarien für Ihre Planung

  • Der Omnibus wird rechtzeitig beschlossen. Dann gelten die späteren Termine. Ihre Vorarbeit war nicht umsonst, sie gibt Ihnen Vorsprung.
  • Der Omnibus wird knapp oder gar nicht rechtzeitig fertig. Dann gelten Hochrisiko-Pflichten theoretisch ab August. Für die Praxis ist wichtig, ob Sie überhaupt Hochrisiko-Systeme einsetzen.
  • Es gibt eine Übergangsregelung mit gestaffelten Terminen. Dann zählen die Details für bestehende Systeme.

Was Sie ohnehin tun sollten

Zunächst eine Bestandsaufnahme: Welche KI-Anwendungen laufen im Haus, wer ist Anbieter, wer Betreiber, welche Risikoklasse trifft zu? Die meisten Alltagsanwendungen wie Textassistenten oder Recherche fallen nicht unter Hochrisiko. Typische Hochrisiko-Bereiche sind etwa Bewerberauswahl oder Bonitätsprüfung.

Dann die Pflichten, die unabhängig vom Verfahren bleiben: die KI-Kompetenz der Mitarbeitenden und die Transparenz bei KI-generierten Inhalten. Dokumentierte Schulungen und ein Freigabeprozess für veröffentlichte Inhalte sind schnell eingerichtet.

Unser Rat

Planen Sie mit dem 2. August 2026 als Rückfallebene und mit den späteren Terminen als Normalfall. Prüfen Sie Anfang Mai, ob der dritte Trilog ein Ergebnis bringt. Bis dahin lohnt es sich, ein Verzeichnis Ihrer KI-Anwendungen anzulegen. Das brauchen Sie in jedem Szenario.

Quellen

Planen mit Unsicherheit

Wir erstellen mit Ihnen ein Verzeichnis Ihrer KI-Anwendungen und ordnen sie nach Risiko, damit Sie in jedem Szenario handeln können.