Neue Siri auf Gemini-Basis: Was Sie bei Firmen-iPhones klären sollten
Apple hat auf der WWDC eine überarbeitete Siri vorgestellt, die auf einer angepassten Gemini-Version läuft. Kurzanalyse für Betriebe mit Firmen-iPhones.
Makrotrends · 26. Februar 2026

Artikel 35 der Datenschutz-Grundverordnung verlangt eine Datenschutz-Folgenabschätzung, wenn eine Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen mit sich bringt. Bei KI-Projekten ist das häufiger der Fall, als viele denken, etwa bei Bewerberauswahl, Kundenbewertung oder der Auswertung von Gesprächen. Ob eine Pflicht besteht, klären Sie im Einzelfall mit Ihrem Datenschutzbeauftragten.
Die Datenschutzkonferenz hat im Juni 2025 eine Orientierungshilfe zu technischen und organisatorischen Maßnahmen bei Entwicklung und Betrieb von KI-Systemen veröffentlicht, im Oktober 2025 eine weitere zu generativer KI mit RAG-Methode. Beide eignen sich als Prüfraster für Ihr Vorhaben.
Die Folgenabschätzung liegt beim Verantwortlichen, also bei Ihrem Unternehmen. Anbieter können Unterlagen liefern, etwa zu Datenflüssen und Sicherheitsmaßnahmen, nehmen Ihnen die Bewertung aber nicht ab. Beziehen Sie den Datenschutzbeauftragten früh ein und halten Sie dessen Rat in der Dokumentation fest.
Legen Sie eine einfache Vorlage an, die Sie für jedes Projekt wiederverwenden. Sie senkt den Aufwand erheblich, weil Beschreibung, Risikoliste und Maßnahmen nur angepasst werden müssen.
Wer die Abschätzung vor dem Start erledigt, spart später Rückfragen von Kunden und Aufsicht und erkennt Schwächen im Projekt, solange sie sich leicht beheben lassen.