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Makrotrends · 16. Juli 2026

Neue Siri auf Gemini: Fragen für Firmen-iPhones

Apples Assistent soll Gespräche führen und in Apps handeln. Für Betriebe mit Firmen-iPhones stellen sich damit einige praktische Fragen.
Ruhiges Profil einer grünen Keramikskulptur mit feiner gelber Linie

Makrotrends 2 Min. Lesezeit Von Alexander Otto

DatenschutzGovernanceSicherheitMobile

Auf der Entwicklerkonferenz WWDC hat Apple am 8. Juni eine überarbeitete Siri vorgestellt. Sie führt Gespräche über mehrere Runden, greift auf aktuelles Weltwissen zu und kann in Apps auf persönliche Daten zugreifen. Technisch läuft sie laut Berichten auf einer angepassten Gemini-Version von Google, die in Apples eigenen Rechenzentren betrieben wird. Gleichzeitig zeigte Apple die Entwicklerversion von iOS 27.

Was Apple zum Datenschutz sagt

Anfragen sollen so weit wie möglich direkt auf dem Gerät verarbeitet werden. Nutzer können wählen, wie lange Siri Gespräche speichert: 30 Tage, ein Jahr oder unbegrenzt. Für die Verarbeitung in den Rechenzentren nennt Apple den Einsatz verschlüsselter Rechenumgebungen (Confidential Compute). Diese Angaben stammen aus der Berichterstattung über die Keynote. Eine unabhängige Prüfung liegt uns nicht vor.

Warum das für Ihren Betrieb zählt

Viele Mittelständler haben Firmen-iPhones, auf denen E-Mails, Kalender, Kontakte und Dokumente liegen. Ein Assistent, der in Apps handeln kann, sieht genau diese Daten. Das ist praktisch, wenn er Termine koordiniert, und heikel, wenn er Inhalte aus vertraulichen Chats oder Kundenlisten verarbeitet.

Bevor die Funktion auf den Geräten Ihrer Beschäftigten landet, sollten Sie festlegen, wie Ihr Unternehmen damit umgeht. Das ist keine große Aufgabe. Es genügt ein Beschluss mit drei bis vier klaren Punkten.

  • Geräteverwaltung: Lässt sich der Assistent per Richtlinie für Firmengeräte steuern, und wer entscheidet darüber?
  • Speicherdauer: Welche Aufbewahrung ist für Firmenkonten erlaubt?
  • Vertrauliche Inhalte: Gibt es Apps oder Konten, auf die der Assistent nicht zugreifen soll?
  • Information der Beschäftigten: Wer erklärt kurz, was der Assistent darf und was nicht?
  • Datenschutzbeauftragter: Wurde er einbezogen, bevor die Funktion freigeschaltet wird?

Ob und wann die neue Siri in Deutschland in vollem Umfang verfügbar ist, haben wir nicht verifiziert. Prüfen Sie den Stand bei Apple, bevor Sie Entscheidungen treffen.

Für kleinere Betriebe gilt dasselbe wie für größere: Eine Regel auf einer Seite Papier ist besser als keine. Sie muss nicht perfekt sein, aber auffindbar und von der Geschäftsführung getragen. Wenn sich später herausstellt, dass etwas anders geregelt werden muss, lässt sich eine kurze Regel leichter anpassen als eine, die nie geschrieben wurde.

Die Grundregel gilt unabhängig vom Anbieter: Je mehr ein Assistent selbst tun darf, desto klarer müssen Grenzen und Zuständigkeiten sein.

Quellen