Omnibus in Kraft: Was die Erleichterungen für kleine Midcaps bedeuten
Seit 27. Juli gilt der Digital Omnibus. Neu ist die Kategorie der kleinen Midcaps. Wer davon profitiert und was unverändert bleibt.
Makrotrends · 25. März 2026

Wer prüft in Deutschland, ob Unternehmen die KI-Verordnung einhalten? Das soll das KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz (KI-MIG) regeln. Das Bundeskabinett hat den Entwurf am 11. Februar 2026 beschlossen. Am 23. März 2026 hat der Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung des Bundestags dazu Sachverständige angehört.
Die Bundesnetzagentur soll zentrale Koordinierungsstelle, Marktüberwachungsbehörde und notifizierende Stelle werden. Daneben bleiben bestehende Aufsichtsbehörden für ihre Bereiche beteiligt. Das Digitalministerium spricht von einer schlanken Aufsicht, die möglichst viele bestehende Ansprechpartner erhält. Für Unternehmen sind zwei Elemente ausdrücklich vorgesehen: ein KI-Service-Desk für kleine und mittlere Unternehmen sowie Startups und mindestens ein Reallabor, in dem sich neue Anwendungen unter Aufsicht testen lassen.
Der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, erklärte die Behörde für bereit, die Aufgabe zu übernehmen. Vorbereitende Arbeiten seien in den vergangenen Monaten gelaufen, auch gemeinsam mit den Stellen für Cybersicherheit und Datenschutz.
Mehrere Sachverständige warnten vor Zersplitterung. Prof. Glauner verwies darauf, dass Länder wie Polen und Spanien eine zentrale Anlaufstelle eingerichtet haben, was Startups Vorteile bringen könne. Dr. Robert Kilian betonte, es brauche rechtliche Abstimmungsmechanismen zwischen Bund und Ländern, weil viele Landesbehörden bisher weder KI-Fachwissen noch Budget hätten. Diskutiert wurden außerdem die Unabhängigkeit der Aufsicht und die Ausstattung der Bundesnetzagentur. Die Reallabore fanden grundsätzlich Zustimmung, manche Sachverständige bezweifelten jedoch ihren praktischen Nutzen, da sich die Anforderungen selbst nicht ändern.
Das Gesetz ist noch nicht verabschiedet. Es kann sich in den Ausschussberatungen ändern. Sicher ist aber, dass es bei der EU-KI-Verordnung bleibt und dass sich in Deutschland eine Anlaufstelle für Fragen und Beschwerden herausbildet. Drei Konsequenzen sind schon jetzt greifbar:
Warten Sie nicht auf das Schlusswort aus Berlin. Die Arbeit, die Sie in eine saubere Übersicht Ihrer KI-Anwendungen stecken, brauchen Sie in jedem Fall. Ob später die Bundesnetzagentur oder eine Landesbehörde fragt: Gut dokumentierte Antworten helfen immer.