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Makrotrends · 25. März 2026

KI-Aufsicht: Wer in Deutschland zuständig sein soll

Am 23. März hat der Digitalausschuss des Bundestags Sachverständige zum KI-Durchführungsgesetz gehört. Was die Debatte für Unternehmen bedeutet.
Zwei Personen gehen in der Ferne durch einen begrünten Säulengang

Makrotrends 2 Min. Lesezeit Von Alexander Otto

GovernanceEU AI ActMittelstandRisikomanagement

Wer prüft in Deutschland, ob Unternehmen die KI-Verordnung einhalten? Das soll das KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz (KI-MIG) regeln. Das Bundeskabinett hat den Entwurf am 11. Februar 2026 beschlossen. Am 23. März 2026 hat der Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung des Bundestags dazu Sachverständige angehört.

Was der Entwurf vorsieht

Die Bundesnetzagentur soll zentrale Koordinierungsstelle, Marktüberwachungsbehörde und notifizierende Stelle werden. Daneben bleiben bestehende Aufsichtsbehörden für ihre Bereiche beteiligt. Das Digitalministerium spricht von einer schlanken Aufsicht, die möglichst viele bestehende Ansprechpartner erhält. Für Unternehmen sind zwei Elemente ausdrücklich vorgesehen: ein KI-Service-Desk für kleine und mittlere Unternehmen sowie Startups und mindestens ein Reallabor, in dem sich neue Anwendungen unter Aufsicht testen lassen.

Was in der Anhörung diskutiert wurde

Der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, erklärte die Behörde für bereit, die Aufgabe zu übernehmen. Vorbereitende Arbeiten seien in den vergangenen Monaten gelaufen, auch gemeinsam mit den Stellen für Cybersicherheit und Datenschutz.

Mehrere Sachverständige warnten vor Zersplitterung. Prof. Glauner verwies darauf, dass Länder wie Polen und Spanien eine zentrale Anlaufstelle eingerichtet haben, was Startups Vorteile bringen könne. Dr. Robert Kilian betonte, es brauche rechtliche Abstimmungsmechanismen zwischen Bund und Ländern, weil viele Landesbehörden bisher weder KI-Fachwissen noch Budget hätten. Diskutiert wurden außerdem die Unabhängigkeit der Aufsicht und die Ausstattung der Bundesnetzagentur. Die Reallabore fanden grundsätzlich Zustimmung, manche Sachverständige bezweifelten jedoch ihren praktischen Nutzen, da sich die Anforderungen selbst nicht ändern.

Was das für Ihr Unternehmen heißt

Das Gesetz ist noch nicht verabschiedet. Es kann sich in den Ausschussberatungen ändern. Sicher ist aber, dass es bei der EU-KI-Verordnung bleibt und dass sich in Deutschland eine Anlaufstelle für Fragen und Beschwerden herausbildet. Drei Konsequenzen sind schon jetzt greifbar:

  • Wer KI einsetzt, sollte wissen, welche Systeme im Haus laufen und in welche Risikoklasse sie fallen. Ein Verzeichnis ist die Grundlage jeder späteren Auskunft.
  • Die Pflicht zur KI-Kompetenz gilt unabhängig vom Gesetzgebungsverfahren. Dokumentierte Schulungen sind ein einfacher Nachweis.
  • Der geplante Service-Desk kann eine erste Anlaufstelle für Rückfragen werden. Sammeln Sie Ihre Fragen schon jetzt.

Unser Rat

Warten Sie nicht auf das Schlusswort aus Berlin. Die Arbeit, die Sie in eine saubere Übersicht Ihrer KI-Anwendungen stecken, brauchen Sie in jedem Fall. Ob später die Bundesnetzagentur oder eine Landesbehörde fragt: Gut dokumentierte Antworten helfen immer.

Quellen

Ihr KI-Verzeichnis aufsetzen

Wir helfen Ihnen, Anwendungen, Risikoklassen und Verantwortliche in einer schlanken Übersicht festzuhalten.