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Makrotrends · 6. August 2026

Omnibus in Kraft: Erleichterungen für kleine Midcaps

Die Erleichterungen aus dem Omnibus reichen über kleine Betriebe hinaus. Wer als kleines Midcap gilt und was das praktisch ändert.
Dunkelgrüner Monolith neben einer kleinen Pflanzschale

Makrotrends 3 Min. Lesezeit Von Alexander Otto

EU AI ActGovernanceMittelstandRegulierung

Der Digital Omnibus on AI, die Verordnung (EU) 2026/1744, ist seit dem 27. Juli in Kraft. Neben den verschobenen Fristen bringt sie für den Mittelstand eine Neuerung, die in der Berichterstattung oft zu kurz kam: die Kategorie der kleinen Midcaps.

Wer als kleines Midcap gilt

Bisher profitierten von Erleichterungen im AI Act nur kleine und mittlere Unternehmen im engeren Sinn. Nach der Neufassung gelten die Erleichterungen auch für kleine Midcaps. Das sind laut einer Darstellung von ITMR Legal Unternehmen mit weniger als 750 Beschäftigten und weniger als 150 Millionen Euro Jahresumsatz. Prüfen Sie die genaue Definition im Verordnungstext oder mit einem Fachjuristen, bevor Sie sich darauf verlassen.

Welche Erleichterungen es gibt

  • Vereinfachte technische Dokumentation für Hochrisiko-Systeme.
  • Verhältnismäßige Anforderungen an das Qualitätsmanagementsystem.
  • Bevorzugter Zugang zu den Reallaboren der Aufsichtsbehörden.
  • Mehr Unterstützung durch die Behörden.

Was unverändert bleibt

Die Verbote nach Artikel 5 und die Pflichten für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck gelten weiter. Die Transparenzpflichten nach Artikel 50 gelten seit dem 2. August. Für Hochrisiko-Systeme nach Anhang III verschiebt sich der Start auf den 2. Dezember 2027, für KI in regulierten Produkten nach Anhang I auf den 2. August 2028.

Der Omnibus verengt außerdem den Kreis der Hochrisiko-Systeme. Nach der Darstellung von ActiveMind gelten KI-Komponenten, die Nutzer unterstützen, Abläufe automatisieren oder die Qualität kontrollieren, nicht als Hochrisiko, solange ihr Ausfall nicht nachweislich Gefahren für Gesundheit oder Sicherheit verursacht.

Was Sie jetzt tun können

Wenn Ihr Unternehmen unter die Schwellen fällt, lohnt sich ein Blick auf Ihre Anwendungen. Viele Mittelständler werden feststellen, dass sie wenige oder keine Hochrisiko-Systeme betreiben. Dann bleibt der Aufwand überschaubar. Wo doch Hochrisiko-Anwendungen vorliegen, etwa bei der Bewerberauswahl, ist es sinnvoll, die neue Frist für eine saubere Vorbereitung zu nutzen.

  • Zählen Sie Ihre Beschäftigten und Ihren Umsatz gegen die Schwellen.
  • Gehen Sie Ihre Anwendungsliste durch und markieren Sie mögliche Hochrisiko-Fälle.
  • Legen Sie fest, ob Sie als Anbieter oder nur als Anwender auftreten, denn die Pflichten unterscheiden sich deutlich.
  • Beginnen Sie die Dokumentation einfach und wachsend, nicht als Großprojekt.

Zur Einordnung: Erleichterungen bei Dokumentation und Qualitätsmanagement nützen vor allem Anbietern von Hochrisiko-Systemen. Wer KI nur einsetzt, hat andere Pflichten, etwa zur menschlichen Aufsicht und zur Information der Betroffenen. Prüfen Sie daher zuerst, in welcher Rolle Sie auftreten, bevor Sie sich auf die Erleichterungen für Anbieter konzentrieren.

Wer unsicher ist, ob eine Anwendung Hochrisiko ist, sollte das früh klären. Eine Einordnung ist in der Regel in einem Gespräch möglich.

Der Weg des Digital Omnibus in vier Beiträgen: Parlament stimmt zu (Juni); Beschluss und neue Fristen (Juli); Fristen und To-dos (Oktober).

Quellen