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Strategie · 5. Oktober 2026

Digital Omnibus: Neue Fristen für den AI Act

Der Digital Omnibus ist seit dem 27. Juli in Kraft. Er verschiebt wichtige Fristen des AI Act, lässt aber einiges unberührt. Ein Überblick mit den belegten Daten.
Schwebende matte Platten bilden eine Treppe über eine Lücke zwischen zwei Steinblöcken

Strategie 3 Min. Lesezeit Von Alexander Otto

GovernanceEU AI ActDigital omnibusFristen

Die EU hat den AI Act geändert. Rat und Parlament einigten sich am 7. Mai 2026 auf den Digital Omnibus zur KI. Die Verordnung (EU) 2026/1744 wurde am 29. Juni vom Rat angenommen, am 24. Juli im Amtsblatt veröffentlicht und ist am 27. Juli 2026 in Kraft getreten. Für den Mittelstand ist wichtig, was sich verschiebt und was bleibt.

Was sich verschiebt

Die Pflichten für Hochrisiko-Systeme, die eigenständig eingesetzt werden (Anhang III der Verordnung), rücken vom 2. August 2026 auf den 2. Dezember 2027. Dazu zählen KI-Anwendungen in der Personalauswahl und Personalbewertung, bei der Kreditvergabe, in kritischer Infrastruktur oder in der Bildung. Für KI in Produkten, die bereits von anderen Produktvorschriften erfasst werden (Anhang I), gilt künftig der 2. August 2028.

Was gleich bleibt oder neu ist

  • Die Transparenzpflichten nach Artikel 50 gelten seit dem 2. August 2026. Für Systeme, die vorher auf dem Markt waren, gilt für die Kennzeichnung synthetischer Inhalte eine Frist bis zum 2. Dezember 2026.
  • Der Digital Omnibus ergänzt die verbotenen Praktiken um KI, die nicht einvernehmliche intime Darstellungen oder Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs erzeugt.
  • Die Erleichterungen für kleine und mittlere Unternehmen werden auf kleine Midcaps ausgeweitet.
  • Staatliche Stellen haben bis zum 2. August 2027 Zeit, mindestens einen Reallabor-Zugang (Sandbox) einzurichten.

Der Streitpunkt KI-Kompetenz

Zur Pflicht zur KI-Kompetenz nach Artikel 4 gibt es unterschiedliche Lesarten. Eine Anwaltskanzlei beschreibt die Änderung so, dass Organisationen Maßnahmen zur Förderung von KI-Kompetenz ergreifen müssen, ohne ein bestimmtes Kompetenzniveau zu garantieren. Andere Fachquellen betonen, dass die Pflicht nicht verschoben wurde und seit Februar 2025 gilt. Für Ihre Praxis ändert das wenig: Eine nachvollziehbare Schulung der Mitarbeitenden bleibt der sicherste Weg. Den genauen Wortlaut entnehmen Sie der Verordnung im Amtsblatt.

Was Sie jetzt tun sollten

  • Erfassen Sie Ihre KI-Anwendungen und ordnen Sie jede einer Risikoklasse zu. Wer Personal oder Kredite mit KI bewertet, sollte die Anwendung gesondert prüfen.
  • Prüfen Sie die Hinweise und Kennzeichnungen nach Artikel 50, vor allem bei Chatbots und veröffentlichten KI-Inhalten.
  • Dokumentieren Sie Zuständigkeiten und Schulungen. Das hilft unabhängig von den Fristen.
  • Nutzen Sie die gewonnene Zeit für den Aufbau eines Risikomanagements, statt die Aufgabe zu verschieben. Die Anforderungen werden durch die Fristverschiebung nicht kleiner.

Die Verschiebung gibt Zeit, nimmt aber keine Arbeit ab. Wer jetzt seine Anwendungen listet und Zuständigkeiten festlegt, muss bis Dezember 2027 nur noch ergänzen. Die Bitkom-Studie vom September zeigt, dass viele Unternehmen die rechtliche Unsicherheit als Hemmnis empfinden. Ein klarer Fahrplan nimmt einen Teil davon.

Der Weg des Digital Omnibus in vier Beiträgen: Parlament stimmt zu (Juni); Beschluss und neue Fristen (Juli); Inkrafttreten, kleine Midcaps (August).

Quellen

Fristen in einen Fahrplan übersetzen

Wir ordnen mit Ihnen Ihre Anwendungen nach Risiko und planen die nächsten Schritte.