Digital Omnibus zum AI Act: Die neuen Fristen und was Sie jetzt tun sollten
Seit dem 27. Juli 2026 gilt der Digital Omnibus. Hochrisiko-Pflichten rücken auf Dezember 2027 und August 2028, andere Pflichten bleiben. Ein Überblick für den Mittelstand.
Strategie · 5. August 2026

Mit dem KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz (KI-MIG) hat Deutschland die Aufsicht über die KI-Verordnung geregelt. Der Bundestag beschloss das Gesetz am 11. Juni, es wurde am 28. Juli im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und trat am 29. Juli in Kraft. Das war rechtzeitig vor dem 2. August, an dem die Transparenzpflichten des AI Act greifen.
Die Bundesnetzagentur ist nach dem Gesetz die zentrale Marktüberwachungsbehörde für KI. Laut ihrer Pressemitteilung vom 29. Juli überwacht sie KI-Systeme in Funkanlagen und in sensiblen Bereichen wie Personalwesen, kritischer Infrastruktur und Bildung. Sie kontrolliert die Transparenzpflichten und stimmt sich mit anderen Behörden ab. Sie ist außerdem zentrale Anlaufstelle für Anfragen und nimmt Beschwerden über Verstöße entgegen.
Die Behörde hat einen KI-Service-Desk eingerichtet. Er bietet niedrigschwellige Informationen und Orientierung für Unternehmen, die die KI-Verordnung umsetzen müssen. Dazu gehören ein Online-Werkzeug zur Risikoeinstufung, Zugang zu den europäischen Leitlinien und Material zur KI-Kompetenz. Das richtet sich laut Bundesnetzagentur besonders an kleine und mittlere Unternehmen sowie Start-ups. Außerdem gibt es ein Reallabor, in dem Unternehmen neue Systeme unter Begleitung der Behörde testen können.
Präsident Klaus Müller sagte, die Behörde verstehe sich als Ermöglicher und Ansprechpartner für das gesamte KI-Ökosystem. Weitere Informationen finden sich auf der Seite der Behörde unter bundesnetzagentur.de/ki.
Für den Mittelstand ist das eine gute Nachricht, aber keine Entlastung von der eigenen Arbeit. Das Online-Werkzeug zur Risikoeinstufung kann Ihnen helfen, Anwendungen einzuordnen. Die Entscheidung und die Dokumentation bleiben bei Ihnen. Wer das Werkzeug nutzt, sollte das Ergebnis mit Datum festhalten.
Die Aufsicht zeigt sich damit zunächst als Beratung. Das ist für den Start sinnvoll. Es heißt aber nicht, dass Kontrolle ausbleibt. Behörden beginnen oft mit Auskünften und Hinweisen und gehen erst später zu Prüfungen über. Wer von Anfang an dokumentiert, was er geprüft hat, ist in beiden Fällen gut aufgestellt und kann Anfragen ruhig beantworten.
Die Wirkung in der Praxis wird sich erst zeigen, wenn die ersten Anfragen und Beschwerden bearbeitet sind. Wir beobachten das und berichten, was dort für Betriebe wichtig wird.