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Strategie · 10. September 2026

Artikel 50: Übergangsfrist im Blick

Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten des AI Act. Wer Chatbots betreibt oder KI-erzeugte Inhalte veröffentlicht, sollte jetzt prüfen, was daraus folgt.
Gesichtslose grüne Keramikbüste mit feiner Punktlinie am Fenster

Strategie 3 Min. Lesezeit Von Alexander Otto

GovernanceEU AI ActTransparenzKennzeichnung

Die Aufmerksamkeit galt im Sommer vor allem der Verschiebung der Hochrisiko-Regeln. Dabei ist am 2. August 2026 ein anderer Teil der KI-Verordnung wirksam geworden, der viele Mittelständler direkter betrifft: die Transparenzpflichten nach Artikel 50. Sie gelten für alle, die Chatbots einsetzen oder KI-erzeugte Inhalte veröffentlichen.

Was Artikel 50 verlangt

Der Kern lässt sich in drei Punkte fassen. Wer mit einem KI-System spricht, soll das erkennen können, es sei denn, es ergibt sich aus den Umständen. Anbieter von Systemen, die Texte, Bilder, Audio oder Video erzeugen, müssen die Ausgaben maschinenlesbar als künstlich erzeugt markieren. Wer Deepfakes erzeugt oder einsetzt, muss das offenlegen. Gleiches gilt für KI-generierte Texte, die veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit über Themen von öffentlichem Interesse zu informieren, soweit kein menschliches Lektorat darüber steht.

Was die Übergangsfrist regelt

Mit dem Digital Omnibus, der am 27. Juli 2026 in Kraft getreten ist, hat die EU eine Übergangsregel für die Kennzeichnung synthetischer Inhalte eingeführt. Systeme, die vor dem 2. August 2026 auf dem Markt waren, haben Zeit bis zum 2. Dezember 2026. Neue Systeme müssen die Pflicht sofort erfüllen. Die Pflicht zur Kennzeichnung liegt dabei zunächst bei den Anbietern der Systeme. Sie sind aber selbst betroffen, wenn Sie Modelle in Ihre eigenen Produkte einbauen.

Checkliste für den Mittelstand

  • Haben Sie einen Chatbot oder Sprachassistenten im Kundenkontakt? Prüfen Sie, ob der Hinweis auf die KI deutlich sichtbar ist, etwa im ersten Satz der Begrüßung.
  • Veröffentlichen Sie KI-erzeugte Bilder, Videos oder Audio, etwa in Social Media oder im Marketing? Legen Sie fest, wie Sie diese intern kennzeichnen.
  • Bauen Sie selbst Funktionen mit generativer KI in Ihre Produkte ein? Klären Sie mit Ihrem Modellanbieter, welche Kennzeichnung er technisch bereitstellt.
  • Gibt es eine verantwortliche Person, die neue Anwendungen vor dem Start auf diese Punkte prüft?
  • Haben Sie dokumentiert, welche Anwendungen unter Artikel 50 fallen und welche nicht?

Was Sie nicht überbewerten sollten

Nicht jeder Text, den ein Assistent entworfen hat, muss gekennzeichnet werden. Entscheidend sind der Zweck und die Veröffentlichung. Ein interner Entwurf, den ein Mitarbeiter prüft und verantwortet, ist etwas anderes als ein ungeprüft veröffentlichter Beitrag über ein öffentliches Thema. Im Zweifel hilft eine einfache Regel: Eine Person im Haus steht für jeden veröffentlichten Inhalt ein.

Die genaue Auslegung wird sich über die Leitlinien der Kommission und die Praxis der Aufsichtsbehörden weiter klären. Wer jetzt Zuständigkeiten festlegt und seine Anwendungen listet, muss später nur noch anpassen und nicht neu anfangen.

Zu Artikel 50 haben wir mehrere Beiträge mit unterschiedlichem Schwerpunkt veröffentlicht: Entwurf 1 des Kodex (Dezember 2025); Entwurf 2 des Kodex (März 2026); Checkliste vor dem Stichtag (Juli); Pflichten seit dem 2. August.

Quellen

Transparenzpflichten sauber umsetzen

Wir prüfen mit Ihnen, welche Ihrer Anwendungen unter Artikel 50 fallen.