Digital Omnibus zum AI Act: Die neuen Fristen und was Sie jetzt tun sollten
Seit dem 27. Juli 2026 gilt der Digital Omnibus. Hochrisiko-Pflichten rücken auf Dezember 2027 und August 2028, andere Pflichten bleiben. Ein Überblick für den Mittelstand.
Strategie · 10. September 2026

Die Aufmerksamkeit galt im Sommer vor allem der Verschiebung der Hochrisiko-Regeln. Dabei ist am 2. August 2026 ein anderer Teil der KI-Verordnung wirksam geworden, der viele Mittelständler direkter betrifft: die Transparenzpflichten nach Artikel 50. Sie gelten für alle, die Chatbots einsetzen oder KI-erzeugte Inhalte veröffentlichen.
Der Kern lässt sich in drei Punkte fassen. Wer mit einem KI-System spricht, soll das erkennen können, es sei denn, es ergibt sich aus den Umständen. Anbieter von Systemen, die Texte, Bilder, Audio oder Video erzeugen, müssen die Ausgaben maschinenlesbar als künstlich erzeugt markieren. Wer Deepfakes erzeugt oder einsetzt, muss das offenlegen. Gleiches gilt für KI-generierte Texte, die veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit über Themen von öffentlichem Interesse zu informieren, soweit kein menschliches Lektorat darüber steht.
Mit dem Digital Omnibus, der am 27. Juli 2026 in Kraft getreten ist, hat die EU eine Übergangsregel für die Kennzeichnung synthetischer Inhalte eingeführt. Systeme, die vor dem 2. August 2026 auf dem Markt waren, haben Zeit bis zum 2. Dezember 2026. Neue Systeme müssen die Pflicht sofort erfüllen. Die Pflicht zur Kennzeichnung liegt dabei zunächst bei den Anbietern der Systeme. Sie sind aber selbst betroffen, wenn Sie Modelle in Ihre eigenen Produkte einbauen.
Nicht jeder Text, den ein Assistent entworfen hat, muss gekennzeichnet werden. Entscheidend sind der Zweck und die Veröffentlichung. Ein interner Entwurf, den ein Mitarbeiter prüft und verantwortet, ist etwas anderes als ein ungeprüft veröffentlichter Beitrag über ein öffentliches Thema. Im Zweifel hilft eine einfache Regel: Eine Person im Haus steht für jeden veröffentlichten Inhalt ein.
Die genaue Auslegung wird sich über die Leitlinien der Kommission und die Praxis der Aufsichtsbehörden weiter klären. Wer jetzt Zuständigkeiten festlegt und seine Anwendungen listet, muss später nur noch anpassen und nicht neu anfangen.
Zu Artikel 50 haben wir mehrere Beiträge mit unterschiedlichem Schwerpunkt veröffentlicht: Entwurf 1 des Kodex (Dezember 2025); Entwurf 2 des Kodex (März 2026); Checkliste vor dem Stichtag (Juli); Pflichten seit dem 2. August.