Artikel 50 gilt: Was seit dem 2. August für Ihren Betrieb zu tun ist
Seit dem 2. August gelten die Transparenzpflichten des AI Act. Eine Checkliste mit den vier Pflichten, Fristen und den ersten Schritten.
KI-Grundlagen · 10. Juli 2026

Ab dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten des AI Act. Wer einen Chatbot betreibt oder KI-generierte Inhalte veröffentlicht, muss das erkennbar machen. Die EU-Kommission hat dazu am 10. Juni den endgültigen Praxiskodex veröffentlicht. Er richtet sich an Anbieter und Betreiber generativer KI-Systeme und ist freiwillig. Nach Einschätzung von Fachkanzleien wird er trotzdem zur wichtigsten Orientierung, wenn es darum geht, die Einhaltung zu belegen.
Ausgearbeitet haben ihn sechs unabhängige Fachleute, mit Beiträgen von mehr als 180 Beteiligten. Die Kommission bietet dazu auch Kennzeichnungs-Symbole und Hinweise zu Signaturen an.
Für Systeme, die schon vor dem 2. August am Markt waren, gilt nach dem Digital Omnibus für die maschinenlesbare Markierung eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026. Der Hinweis an Menschen, dass sie mit KI sprechen, ist davon nicht erfasst. Er sollte zum Stichtag stehen.
Die Grenzfälle sind in der Praxis der schwierigste Teil. Ob ein Newsletter mit KI-Unterstützung eine Kennzeichnung braucht, hängt vom Thema und vom Grad menschlicher Bearbeitung ab. Dazu liegen noch wenige gesicherte Auslegungen vor. Wählen Sie im Zweifel die transparente Lösung. Ein kurzer Hinweis kostet wenig und schützt vor Diskussionen, die mehr Zeit kosten als die Kennzeichnung selbst.
Eine saubere Dokumentation erleichtert später jedes Gespräch mit Kunden oder einer Aufsicht. Wir helfen dabei, sie schlank zu halten.
Zu Artikel 50 haben wir mehrere Beiträge mit unterschiedlichem Schwerpunkt veröffentlicht: Entwurf 1 des Kodex (Dezember 2025); Entwurf 2 des Kodex (März 2026); Pflichten seit dem 2. August; Übergangsfrist bis 2. Dezember 2026.