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KI-Grundlagen · 10. Juli 2026

Kennzeichnung ab 2. August: Ihre Checkliste

Am 10. Juni hat die EU-Kommission einen Praxiskodex zur Kennzeichnung KI-generierter Inhalte veröffentlicht. Was Sie bis zum Stichtag klären sollten.
Gesichtslose grüne Keramikbüste mit feiner Punktlinie am Fenster

KI-Grundlagen 3 Min. Lesezeit Von Alexander Otto

EU AI ActTransparenzGovernanceCheckliste

Ab dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten des AI Act. Wer einen Chatbot betreibt oder KI-generierte Inhalte veröffentlicht, muss das erkennbar machen. Die EU-Kommission hat dazu am 10. Juni den endgültigen Praxiskodex veröffentlicht. Er richtet sich an Anbieter und Betreiber generativer KI-Systeme und ist freiwillig. Nach Einschätzung von Fachkanzleien wird er trotzdem zur wichtigsten Orientierung, wenn es darum geht, die Einhaltung zu belegen.

Ausgearbeitet haben ihn sechs unabhängige Fachleute, mit Beiträgen von mehr als 180 Beteiligten. Die Kommission bietet dazu auch Kennzeichnungs-Symbole und Hinweise zu Signaturen an.

Was der Kodex verlangt

  • Nutzer müssen erfahren, dass sie mit einem KI-System sprechen, etwa bei einem Chatbot.
  • Deepfakes müssen klar gekennzeichnet sein.
  • KI-generierte oder KI-veränderte Texte zu Fragen von öffentlichem Interesse müssen gekennzeichnet werden.
  • Anbieter sollen Inhalte maschinenlesbar markieren, empfohlen werden signierte Metadaten und unsichtbare Wasserzeichen.

Die Checkliste für Ihren Betrieb

  • Inventar: Wo setzen Sie KI ein, die mit Kunden spricht oder Inhalte veröffentlicht? Denken Sie an Chat auf der Website, Telefonassistenten, Newsletter, Social Media, Produktbilder.
  • Hinweis im Chatbot: Steht gleich zu Beginn des Gesprächs, dass ein KI-System antwortet?
  • Bilder und Videos: Prüfen Sie, ob realistische Darstellungen echter Personen oder Ereignisse dabei sind. Diese brauchen eine Kennzeichnung.
  • Texte: Redaktionelle Beiträge, die mit KI entstanden sind und öffentliche Themen behandeln, sollten einen Hinweis tragen. Reine Entwürfe, die ein Mensch prüft und verantwortet, sind ein Grenzfall, den Sie intern festlegen sollten.
  • Lieferanten: Fragen Sie Ihre Tool-Anbieter schriftlich, ob und wie sie ihre Ausgaben maschinenlesbar markieren.
  • Zuständigkeit: Benennen Sie eine Person, die Hinweise und Nachweise pflegt.

Ein Wort zur Frist

Für Systeme, die schon vor dem 2. August am Markt waren, gilt nach dem Digital Omnibus für die maschinenlesbare Markierung eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026. Der Hinweis an Menschen, dass sie mit KI sprechen, ist davon nicht erfasst. Er sollte zum Stichtag stehen.

Die Grenzfälle sind in der Praxis der schwierigste Teil. Ob ein Newsletter mit KI-Unterstützung eine Kennzeichnung braucht, hängt vom Thema und vom Grad menschlicher Bearbeitung ab. Dazu liegen noch wenige gesicherte Auslegungen vor. Wählen Sie im Zweifel die transparente Lösung. Ein kurzer Hinweis kostet wenig und schützt vor Diskussionen, die mehr Zeit kosten als die Kennzeichnung selbst.

Eine saubere Dokumentation erleichtert später jedes Gespräch mit Kunden oder einer Aufsicht. Wir helfen dabei, sie schlank zu halten.

Zu Artikel 50 haben wir mehrere Beiträge mit unterschiedlichem Schwerpunkt veröffentlicht: Entwurf 1 des Kodex (Dezember 2025); Entwurf 2 des Kodex (März 2026); Pflichten seit dem 2. August; Übergangsfrist bis 2. Dezember 2026.

Quellen