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Makrotrends · 6. Juli 2026

Omnibus beschlossen: neue Fristen im AI Act

Parlament und Rat haben den Änderungen am AI Act zugestimmt. Was sich verschiebt, was bleibt und was Sie jetzt nicht liegen lassen sollten.
Instabiler Turm aus matten Formen in Weiß, Salbei und Gelb, der sich zu einem ausbalancierten Aufbau neu ordnet

Makrotrends 3 Min. Lesezeit Von Alexander Otto

EU AI ActGovernanceRegulierungFristen

Die Politik hat Ende Juni geliefert, worauf viele Unternehmen seit dem Winter gewartet haben. Nach der politischen Einigung vom 7. Mai stimmte das Europäische Parlament am 16. Juni dem Digital Omnibus on AI zu, laut Dastra mit 423 zu 57 Stimmen bei 174 Enthaltungen. Der Rat verabschiedete den Text am 29. Juni. Die Veröffentlichung im Amtsblatt steht noch aus.

Was sich verschiebt

Die Pflichten für Hochrisiko-Systeme nach Anhang III sollen erst ab dem 2. Dezember 2027 gelten. Dazu zählen unter anderem KI-Anwendungen in der Personalauswahl, bei der Kreditvergabe oder in der kritischen Infrastruktur. Für KI in regulierten Produkten nach Anhang I ist der 2. August 2028 vorgesehen, etwa bei Maschinen oder Medizinprodukten.

Bei der maschinenlesbaren Kennzeichnung KI-generierter Inhalte gibt es eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026, und zwar für Systeme, die schon vor dem 2. August 2026 am Markt waren. Neu ist außerdem ein ausdrückliches Verbot von Systemen, die nicht einvernehmliche intime Darstellungen erzeugen.

Was bleibt

Die verbotenen Praktiken gelten weiter. Auch die Transparenzpflichten für Chatbots und Deepfakes sollen wie geplant ab dem 2. August 2026 greifen. Wer auf der Website einen KI-Assistenten betreibt, hat also in wenigen Wochen eine Pflicht zu erfüllen, unabhängig vom Omnibus.

Was das für den Mittelstand heißt

Mehr Zeit für Hochrisiko-Systeme ist eine Chance, kein Freibrief. Die Vorarbeit bleibt dieselbe: Sie brauchen ein Verzeichnis der eingesetzten KI-Systeme, eine Einstufung nach Risiko und klare Zuständigkeiten. Wer das jetzt in Ruhe aufbaut, spart später Hektik und teure Nachbesserung.

  • Erstellen Sie eine Liste aller KI-Anwendungen im Haus, auch der Tools, die Mitarbeitende selbst eingeführt haben.
  • Ordnen Sie jede Anwendung einer Risikoklasse zu. Personalentscheidungen und Kreditbewertungen gehören auf die Beobachtungsliste.
  • Klären Sie, wer im Unternehmen für die Einhaltung verantwortlich ist.
  • Prüfen Sie Chatbots und veröffentlichte KI-Inhalte auf Transparenzhinweise, bevor am 2. August die Pflicht beginnt.

Zur Einordnung: Fristverschiebungen sind in der Regulierung selten ein Zeichen, dass ein Thema verschwindet. Sie geben Zeit für Normen, Leitlinien und Aufsichtsstrukturen, die noch fehlen. Für Betriebe, die KI nur als Anwender einsetzen, sind die Pflichten ohnehin überschaubarer als für Anbieter. Trotzdem lohnt es sich, die eigene Rolle früh festzulegen. Sie bestimmt, welche Pflichten Sie treffen und welche nicht.

Die genaue Wirkung auf einzelne Branchen hängt vom Wortlaut im Amtsblatt ab. Wir ordnen das im Spätsommer erneut ein, sobald der Text veröffentlicht ist.

Der Weg des Digital Omnibus in vier Beiträgen: Parlament stimmt zu (Juni); Inkrafttreten, kleine Midcaps (August); Fristen und To-dos (Oktober).

Quellen