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Strategie · 2. Juli 2026

Halbjahresbilanz: Was sich verändert hat

Die erste Jahreshälfte 2026 in fünf Befunden: Nutzung, Modelle, Kennzeichnung, Aufsicht und Fristen.
Messingkompass auf dunkelgrünem Moos

Strategie 3 Min. Lesezeit Von Alexander Otto

RueckblickStrategieEU AI ActSprachmodelle

Zur Jahresmitte lohnt ein Blick zurück, bevor die Planung für Herbst und Winter beginnt. Wir haben fünf Befunde zusammengestellt, die für mittelständische Unternehmen eine Entscheidung nach sich ziehen können. Alle Angaben sind mit Quellen belegt.

Befund 1: KI ist in der Breite angekommen

Laut Bitkom („Digitalisierung der Wirtschaft“, März 2026) nutzen 41 Prozent der Unternehmen ab 20 Beschäftigten KI, ein Jahr zuvor waren es 17 Prozent (Befragung im Februar und März 2026). Das ifo Institut meldete am 5. Juni 54,5 Prozent, nach 40,9 Prozent im Vorjahr. Der klassische Mittelstand liegt mit 47,2 Prozent unter dem Durchschnitt. Die beiden Befragungen sind nicht direkt vergleichbar, die Richtung ist aber dieselbe.

Befund 2: Das stärkste Modell ist nicht das richtige für alles

Anthropic hat am 9. Juni Claude Fable 5 veröffentlicht, das erste öffentlich zugängliche Modell der Mythos-Klasse. Seit dem 23. Juni kostet es 10 US-Dollar je Million Eingabetoken und 50 US-Dollar je Million Ausgabetoken, doppelt so viel wie Opus 4.8. Für viele Alltagsaufgaben reicht ein günstigeres Modell.

Befund 3: Die Kennzeichnung wird konkret

Am 10. Juni veröffentlichte die EU-Kommission den endgültigen Praxiskodex zur Kennzeichnung KI-generierter Inhalte. Er ist freiwillig, gilt aber als Referenz für die Transparenzpflichten, die ab dem 2. August 2026 greifen.

Befund 4: Deutschland bekommt eine KI-Aufsicht

Der Bundestag beschloss am 11. Juni das KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz (KI-MIG). Es macht die Bundesnetzagentur zur zentralen KI-Aufsicht.

Befund 5: Die Fristen verschieben sich

Beim Digital Omnibus zum AI Act stimmte das Europäische Parlament am 16. Juni zu, der Rat folgte am 29. Juni. Die Pflichten für Hochrisiko-Systeme nach Anhang III sollen damit auf den 2. Dezember 2027 rücken. Die Veröffentlichung im Amtsblatt stand Ende Juni noch aus.

Was Sie daraus mitnehmen können

  • Prüfen Sie bis Ende Juli, wo in Ihrem Betrieb Chatbots und KI-generierte Inhalte im Einsatz sind. Ab dem 2. August gelten dafür Transparenzpflichten.
  • Legen Sie fest, welche Aufgaben ein Spitzenmodell wirklich brauchen und welche mit einem günstigeren Modell gut laufen.
  • Planen Sie die Hochrisiko-Vorbereitung mit der neuen Frist, aber verschieben Sie die Bestandsaufnahme nicht.

Unser Eindruck aus dem Halbjahr: Die Technik wird schneller besser als Betriebe sie einführen können. Das ist kein Grund zur Eile, sondern ein Argument für klare Prioritäten. Wer zwei oder drei Abläufe sauber automatisiert und die Regeln dazu schriftlich hat, ist besser aufgestellt als jemand, der jedes neue Modell sofort ausprobiert. Die Befunde geben Ihnen vor allem Gelegenheit, Ihre eigene Liste zu aktualisieren.

In den kommenden Wochen gehen wir auf diese Punkte einzeln ein, zuerst auf den Omnibus und die Kennzeichnung.

Quellen