Telefonate mit KI berühren mehrere Rechtsbereiche. Die folgenden Punkte geben Orientierung, ersetzen aber keine Prüfung durch Fachleute.
- Transparenz: Menschen sollten erkennen können, dass sie mit einem KI-System sprechen. Der EU AI Act sieht für bestimmte Systeme eine entsprechende Informationspflicht vor. Ein klarer Hinweis zu Gesprächsbeginn ist ohnehin sinnvoll.
- Aufzeichnung: Das heimliche Aufnehmen des nichtöffentlich gesprochenen Wortes kann strafbar sein. Eine Aufzeichnung setzt in der Regel eine Information und eine tragfähige Rechtsgrundlage voraus, meist eine Einwilligung.
- Datenschutz: Stimme und Gesprächsinhalt können personenbezogene Daten sein. Zweck, Speicherdauer und Auftragsverarbeitung müssen geregelt sein.
- Werbeanrufe: Für telefonische Werbung gegenüber Verbrauchern gelten strenge Vorgaben im UWG. Ein Voice Agent ändert daran nichts.
- Beschäftigtendaten: Wenn Mitarbeitende am Gespräch beteiligt sind, können Mitbestimmungsfragen entstehen.
Praktisch hilft ein Gesprächsbeginn wie: „Sie sprechen mit dem digitalen Assistenten von …“, ein Angebot zur Weiterleitung an eine Person und eine kurze Datenschutzinformation. Lassen Sie Ihr Konzept von Datenschutzbeauftragten oder einer Kanzlei prüfen.
